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Beispiel Guter Praxis: Integration durch Bildung

Inhaltliche und konkrete Hinweise zur Umsetzung der Bereichsübergreifenden Grundsätze

Das Programm Integration durch Bildung gibt in der Förderrichtlinie und den Auswahlkriterien in vorbildlicher Art und Weise konkrete Hinweise, wie die Bereichsübergreifenden Grundsätze inhaltlich umgesetzt werden können.

Steckbrief

Insitution Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Programm Integration durch Bildung

Förderperiode 2021 – 2027

Querschnittsthema Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskrimininierung und Ökologische Nachhaltigkeit

Förderschwerpunkt Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

Quellen/Dokumente Förderrichtlinie
Projektauswahlkriterien

Kontakt integration-durch-bildung-BMBF@dlr.de
 

Um welche Herausforderung geht es?

Die Evaluation des ESF-Bundes-OP der vergangenen Förderperiode hat hinsichtlich der Umsetzung der Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit festgestellt: „Die Implementierung der Querschnittsziele (…) in der Antragstellung, der Begutachtung und der Berichterstattung erfolgt im Bundes-ESF, (…) überwiegend im Modus der formalen Verankerung. Die Projektträger [Zuwendungsempfänger*innen, Anm. d. Verf.] werden dabei darauf verpflichtet, die Querschnittsziele umzusetzen, es werden jedoch im Rahmen der Verfahrensdokumente kaum methodische oder fachliche Vorgaben gemacht, also konkrete Anforderungen formuliert und Hinweise gegeben, auf welche Art und Weise sie dies tun sollen“ (Pimminger 2020, S. 16f.).

Die Herausforderung bei der Umsetzung der Querschnittsthemen besteht auf Programmebene also darin, konkrete Anforderungen und Hinweise für die Vorhabenträger zu geben und somit die Lücke zwischen den spezifischen Herausforderungen und der Implementierung in die Praxis zu schließen.

Das Programm Integration durch Bildung adressiert das intersektionale und multidimensionale Problem bestehender Bildungsungerechtigkeit und setzt einen Schwerpunkt auf die mangelnden Teilhabechancen von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte und/oder Fluchtgeschichte.

Was wird gemacht?

Um im Bildungssystem Zugangs- und Teilhabebarrieren für Menschen mit Migrationsgeschichte wirksam abzubauen und einen produktiveren und potenzialorientierteren Umgang mit gesellschaftlicher Heterogenität zu fördern, setzt das Programm Integration durch Bildung auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Transfermaßnahmen in zwei Förderschwerpunkten:

  • Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte und
  • Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem.

In der Richtlinie zum Programm werden Ursachen für die ungleichen Bildungsvoraussetzungen und die damit zusammenhängende Bildungsungerechtigkeit in Bezug auf Menschen mit Migrationsgeschichte aufgezeigt. Dabei wird

  • explizit auf die unterschiedliche Situation von jungen Frauen und Männern eingegangen,
  • darauf hingewiesen, dass es sich um ein intersektionales und multidimensionales Problem handelt, in dem sowohl rassistische Einstellungen und Strukturen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen als auch Fragen des sozialen Status zusammenspielen,
  • deutlich gemacht, dass für den Abbau von Zugangs- und Teilhabechancen für Menschen mit Migrationsgeschichte ein hohes Maß an Diversitätssensibilität erforderlich ist,
  • festgestellt, dass es zu allen Bereichen noch bedeutende Forschungslücken gibt.

Die potenziellen Vorhabenträger werden dazu aufgefordert, in ihren Vorhaben einen diskriminierungskritischen Blick einzunehmen und dabei die Rolle von Sexismus, Rassismus, und Klassismus zu berücksichtigen. Bei der Beschreibung des Gegenstands der Förderung werden konkrete Beispiele genannt, was damit gemeint sein kann.

In den Auswahlkriterien wird explizit darauf hingewiesen, dass das Programm inhaltlich auf die beiden Bereichsübergreifenden Grundsätze Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung abzielt. Konkretisiert wird dies beispielsweise durch den Hinweis, dass dazu ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und die diverse Besetzung von Projektgremien gehören. In Bezug auf die Ökologische Nachhaltigkeit wird dargestellt, dass Printveröffentlichungen nur in Ausnahmefällen zulässig sind und bei der Vergabe, Materialbeschaffung und Dienstreisen auf eine ökologisch nachhaltige Gestaltung geachtet werden muss

Warum ist das Gute Praxis?

Das Programm Integration durch Bildung hat auf die Herausforderung reagiert, die Querschnittsthemen nicht nur formal zu verankern, sondern hat den potenziellen Vorhabenträgern inhaltliche und konkrete Ausführungen an die Hand gegeben, wie diese gut umgesetzt werden können.

Im Themenfeld Bekämpfung von Bildungsungerechtigkeit werden in der Förderrichtlinie und in den Auswahlkriterien sowohl Hinweise auf spezifische Aktivitäten zur Herstellung von mehr Geschlechtergerechtigkeit und dem Abbau von Diskriminierungen gegeben als auch Anforderungen an das Mainstreaming für alle drei Querschnittsthemen gelegt.

Es werden konkrete Hinweise gegeben, was Schritte hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit und damit hin zu einer guten Umsetzung der Querschnittsthemen sind. Es wird beispielsweise von der Notwendigkeit gesprochen, Empowermenträume zu eröffnen, Selbstwirksamkeitserfahrungen sowie Beratungs- und Begleitstrukturen zu ermöglichen und die Umfelder der Mädchen und Frauen zu adressieren. Gleichzeitig soll auch das Bildungspersonal das eigene Handeln reflektieren und beim Einnehmen einer gleichstellungsorientierten Perspektive unterstützt werden. Last but not least sollen strukturelle Barrieren berücksichtigt werden.

Die Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung werden damit von vornherein inhaltlich angelegt und die Antragstellenden dazu aufgefordert, diese Perspektiven von Beginn an mitzudenken.
Insgesamt werden die drei Querschnittsthemen als integrierter Bestandteil der Programmumsetzung beschrieben und es wird nicht der Eindruck vermittelt, dass sie etwas inhaltlich Zusätzliches sind. Das schafft eine gute Basis für die Umsetzung.

Was ist für den Transfer zu beachten?

Damit die Querschnittsthemen nicht nur formal verankert sind, sondern von Beginn an inhaltlich in allen Schritten der Umsetzung mitgedacht werden, ist es sowohl für Programme wie auch für Vorhabenträger wichtig, die zu beantwortenden Herausforderung aus gleichstellungsorientierter, diskriminierungskritischer und ökologischer Perspektive zu betrachten:

  • Wie sind Frauen und Männer in Ihrer Vielfalt in oder von dem jeweiligen Thema unterschiedlich betroffen,
  • welche Diskriminierungsformen gibt es in dem Themenfeld und was sind Anknüpfungspunkte, um wirklich zu helfen, Diskriminierungen zu überwinden?
  • Welchen Beitrag kann ein Programm/ein Vorhaben leisten, um ökologisch nachhaltig zu arbeiten?

Die Art und Weise, wie die Querschnittsthemen in der Programmrichtlinie von Integration durch Bildung verankert worden sind, kann problemlos von allen ESF Plus-Programmen aufgegriffen werden. Es erfordert seitens der Programmverantwortlichen eine gute Analyse der Ausgangssituation und die Formulierung von Zielen aus gleichstellungsorientierter Perspektive sowie hinsichtlich Antidiskriminierung und Ökologischer Nachhaltigkeit. Je mehr Beispiele für die Umsetzung der Querschnittsthemen in einer Richtlinie beschrieben werden, desto einfacher wird es für Antragstellende sie in ihren spezifischen Kontext zu übertragen.

Integration durch Bildung hat zum Ziel, einen spezifischen Beitrag zur Überwindung von Ungleichheit zu leisten. Aber auch andere Programme, die z.B. der Förderung von Unternehmensberatungen oder Existenzgründungen dienen, können schon bei der Formulierung des Fördergegenstandes und des Förderzieles in der Richtlinie darlegen, was es in ihrem Kontext bedeuten würde, gleichstellungsorientierte, antidiskriminierende und ökologisch nachhaltige Lösungen in diesem Themenfeld zu berücksichtigen und/oder welche Schritte bedacht werden müssen, um sie im Mainstreaming zu berücksichtigen.

Literaturangabe:

Irene Pimminger (2020): Evaluation der Querschnittsziele im Bundes-ESF 2014-2020. Teilbericht der Dachevaluation. Verfügbar unter: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Monitoring_Evaluation/dachevaluation_querschnittsziele.pdf?__blob=publicationFile&v=1


Gute Praxis zum Download

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