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Antidiskriminierung

In Artikel 9 der Dach-Verordnung der Kohäsionsfonds und in Artikel 6 der ESF Plus-Verordnung ist verankert, dass der Bereichsübergreifende Grundsatz der Antidiskriminierung bei der Umsetzung des ESF Plus verfolgt werden muss.

Wenn wir über Antidiskriminierung sprechen, umfasst das im Kontext des ESF Plus verschiedene Dimensionen:
Zunächst sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der rassistischen Zuschreibung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu ergreifen. Niemand soll bei der Teilnahme an einem ESF Plus-Projekt, durch die Vorgaben der Programme oder durch andere Formen der Umsetzung benachteiligt werden. Genauso sollen spezifische Maßnahmen umgesetzt werden, um von Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und Armut betroffene Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Als drittes müssen alle mit öffentlichen Mitteln geförderten Programme und Projekte im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen.

Diese drei Dimensionen sind nicht trennscharf voneinander abzugrenzen, haben aber jeweils eigene Grundlagen, weil sie sich aus unterschiedlichen EU- und internationalen Diskursen ableiten.

Die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus verwendet für diesen Bereichsübergreifenden Grundsatz die Bezeichnung Antidiskriminierung, obwohl die Bezeichnung in den EU-Dokumenten „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ lautet. Der Begriff „Antidiskriminierung“ dient der stärkeren Konturierung: Zum einen verhilft er zu einer klaren Abgrenzung vom Bereichsübergreifenden Grundsatz Gleichstellung der Geschlechter. Gerade der Begriff Chancengleichheit war lange Zeit mit gleichstellungspolitischen Diskursen verknüpft. Zum anderen impliziert der Begriff Nichtdiskriminierung ein sehr passives Verständnis (nicht gegen Diskriminierungsverbote verstoßen), das nicht ausreichend transportiert, dass die mit dem Bereichsübergreifenden Grundsatz verbundenen Anforderungen proaktiv umzusetzen sind.