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Gleichstellungspolitik in Deutschland

Die Gleichstellungspolitik in Deutschland hat in den letzten Jahren enorm an Dynamik gewonnen. Gespeist aus Wissenschaft und Forschung wurde eine Verknüpfung von Disziplinen und Fachpolitiken unter dem Blickwinkel der Geschlechterforschung weiterentwickelt und in außeruniversitäre Anwendungsbereiche übertragen.

Auch gaben weltweite und EU-Strategien Impulse zur Stärkung der integrierten Gleichstellungspolitik in Deutschland: So ist das Nachhaltigkeitsziel Nr. 5 „Gleichstellung der Geschlechter“ Bestandteil der Agenda 2030. Die EU-Gleichstellungsstrategie unterstützt ebenfalls die geschlechterpolitischen Aktivitäten in Deutschland. Ein sichtbares Beispiel in diesem Kontext ist die inhaltliche Ausrichtung des geplanten vierten Gleichstellungsberichtes durch das BMFSFJ unter dem Thema Gleichstellung in der ökologischen Transformation.

Die Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland ist sowohl durch Fortschritte (z.B. Frauen in Führungspositionen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), Rückschritte (z.B. geschlechter-stereotype Berufswahl und Arbeitszeitvolumen) als auch Stillstand (z.B. Schulabschlüsse) geprägt. Dies zeigt vor allem, dass einmal erreichte Fortschritte nicht zwangsläufig Bestand haben: Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass in Krisenzeiten längst vergessen geglaubte Geschlechterdiskrepanzen und Zuschreibungen wieder aktiviert werden (Allmendinger: Der lange Weg aus der Krise). Besorgniserregend ist zudem der Anstieg von Gewalt gegen Frauen inklusive antifeministischer Hass-Attacken in den Medien.

Dennoch hat die deutsche Gleichstellungspolitik in den vergangenen Jahren sichtbar an Relevanz gewonnen. Fundiert durch Fakten zu Geschlechterungleichheiten in allen gesellschaftlichen Bereichen wurde vor allem durch die gleichstellungspolitische Zivilgesellschaft, den Deutschen Frauenrat und die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung belegt, dass es einer systematischeren, kontinuierlicheren und alle Ressorts umfassenden Gleichstellungspolitik bedarf.

Um diesen kohärenten Ansatz der Integration der Gleichstellung der Geschlechter in alle Politiken in die Praxis zu überführen, wurde zum einen im Juni 2020 die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung entwickelt und einem Monitoring unterstellt. Zum anderen wurde im Mai 2021 die Bundesstiftung Gleichstellung auf Basis eines gleichnamigen Gesetzes des Bundestags etabliert. Das Bundesministerium für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist ressortverantwortliches Ministerium.

Eine Aufgabe der Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus ist es, die Schnittstellen zwischen den gleichstellungspolitischen Zielen des ESF Plus und der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung zu nutzen, um möglichst viele Synergieeffekte herzustellen (Grafik Gleichstellungsziele EU-BUND-ESF Plus). Ein zentraler Fokus ist dabei nach wie vor, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken.