Skip to main content Skip to page footer

Gender Budgeting im ESF Plus

Gender Budgeting oder geschlechtergerechte Haushaltspolitik wird seit mehr als zwei Jahrzehnten als notwendige Ergänzung für den Erfolg gleichstellungspolitischer Fortschritte erachtet. „Mit dem Ansatz des Geschlechtergerechten Haushalts werden die Prozesse der Haushaltspolitik (Aufstellung, Beschluss, Vollzug, Entlastung) und die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben systematisch und unter der Maßgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern analysiert, bewertet und geplant.“ (DFR 2019: Kuhl/Frey).

Gender Budgeting wurde im Rahmen des Bundes-ESF erstmals in der Förderperiode 2007-2013 umgesetzt. Damit nahm der ESF in Deutschland eine mutige und herausragende Vorreiterrolle für diese Strategie in einer Öffentlichen Verwaltung ein! Der Begriff Gender Budgeting trifft für diesen Ansatz nur bedingt zu, denn es werden die Ausgaben des ESF betrachtet und nicht die Einnahme-Seite. Im Kern handelt es sich also um ein gleichstellungsorientiertes Monitoring derjenigen Fördermittel, die nach Pro-Kopf-Ausgaben innerhalb eines ESF-Programms identifiziert werden können. In den jährlichen Auswertungen (Gender Budgeting-Berichte des Bundes-ESF) werden teilnahmebezogene Programme betrachtet. Sogenannte Struktur-Programme, ebenso wie Mittel für die Technische Hilfe, sind nicht Gegenstand der Auswertung.

In den Förderperioden 2007-2013 sowie 2014-2021 wurden zwei unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Zielwertermittlung gewählt: In der Förderperiode 2007-2013 wurde seitens der ESF-Verwaltungsbehörde ein zentraler Zielwert in Höhe von 50% der Mittel für Frauen festgelegt. Zur Erreichung dieses Zielwertes sollten alle Gender Budgeting fähigen Programme (28 von 56) beitragen. In der darauffolgenden Förderperiode 2014-2020 wurden die am ESF beteiligten Bundesministerien aufgefordert, programmspezifische Zielwerte festzulegen (Teilhabe und Transparenz - Gender Budgeting im Bundes-ESF). Das Ergebnis der Abfrage bei den 17 Programmen (aus 28) ergab einen Gesamt-Zielwert von 46 % der Mittel, die für Frauen verausgabt werden sollten. Für 2007-2013 lag das Ergebnis bei 49,2 % der Mittel für Frauen. Für die FP 2014-2020 lag das Ergebnis im Jahr 2022 bei 44,8% des Budgets für Teilnehmerinnen.

Im aktuellen ESF Plus-Bundesprogramm (2021-2027) wird der Gender Budgeting-Ansatz fortgeführt und flankiert damit die gleichstellungspolitischen Zielsetzungen der Programme. Denn neben den qualitativen Zielen geht es bei der Gleichstellung der Geschlechter immer auch um geschlechtergerechte Mittelverteilung und adäquate Teilnehmerinnen-Anteile. Neben verschiedenen Vernetzungsformaten bietet FAQT ab 2024 auch eine Arbeitshilfe für Programmverantwortliche mit Hilfestellungen für die Zielwertermittlung auf Programmebene.