Gender Mainstreaming im ESF Plus
Gender Mainstreaming ist eine Strategie bzw. ein Mechanismus, mit dem gleichstellungspolitische Analysen, Ziele, Inhalte, Methoden und Ansätze in allen Politikbereichen und auf allen Ebenen des ESF Plus geplant, umgesetzt, beobachtet, kontrolliert und evaluiert werden. An diesem Verfahren sollten möglichst viele Personen beteiligt werden, die für die jeweiligen Aufgaben verantwortlich sind.
Gender Mainstreaming kann sowohl in öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen, Programmen sowie in Projekten umgesetzt werden. Prinzipiell sollte Gender Mainstreaming immer im Einklang mit der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Beeinträchtigung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der sozialen Situation entwickelt werden. Umgekehrt sollten Antidiskriminierungsstrategien Geschlecht immer als wichtige Kategorie beinhalten.
Gender Mainstreaming wirkt im Bundes-ESF als pro-aktive Strategie, durch die das Ziel der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und LSBTIQ*-Personen verfolgt wird. Sie geht über das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeschriebene Gebot der Nicht-Diskriminierung hinaus und soll Beiträge für die reale Geschlechtergerechtigkeit erwirken. In der jetzigen Förderperiode wird seitens der EU-Kommission zudem die thematische Grundlegende Voraussetzung „Nationale Gleichstellungsstrategie“ eingefordert (Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung).
Der Bundes-ESF verfolgt deshalb die Doppelstrategie, in der einerseits spezifische Programme (z.B. My Turn - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch oder EXIST Women für die Gleichstellung direkt und gezielt gefördert werden und alle anderen Programme integrierte Beiträge zur Geschlechtergleichstellung neben den Hauptzielen leisten (Bereichsübergreifende Grundsätze auf esf.de).
Auch Programme, die nicht in erster Linie auf die Gleichstellung abzielen, sollen also bei der Umsetzung der Gleichstellung mitwirken: Dies betrifft zum Beispiel die gerechte Teilhabe der Teilnehmer*innen an der Förderung, die Geschlechterparität in Teams bei Projektträgern, eine gendersensible Methodik und Didaktik in Bildungsmaßnahmen oder etwa die Work-Life-Balance.
Im Bundes-ESF wird dieser Doppelansatz nunmehr seit dem Jahr 2000 in der vierten Förderperiode umgesetzt. 2007 wurde ergänzend das Gender Budgeting eingeführt, und seit 2009 beauftragt das BMAS eine Unterstützungsstruktur zur Beratung und Begleitung dieser Aktivitäten. Bereits seit 1994 erfolgt alle drei Jahre eine Berichterstattung der relevanten frauen- und gleichstellungspolitischen Ergebnisse aus dem ESF (und anderer Kohäsionsfonds) von Bund und Bundesländern an den Bundestag und die EU-Kommission. Ein zentrales – besorgniserregendes - Ergebnis ist, dass Bund und Länder gemeinsam einen sinkenden Anteil der Frauen an der Förderung innerhalb der letzten drei Förderperioden aufweisen (aktuell 42 Prozent). Der Bundes-ESF zeigt isoliert betrachtet jedoch steigende Anteile der Frauen. Aktuell liegt der Wert mit 50,7 Prozent weiblicher Teilnahmen erstmals über der 50-Prozent-Marke.
All diese Vorkehrungen sichern ein stabiles (rechtliches) Fundament zur Gender Mainstreaming-Strategie im ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027. Die konkrete Umsetzung gleichstellungspolitischer Aktivitäten in den Programmen und Projekten des ESF Plus bleibt dennoch in den Händen der ESF-Akteur*innen.