Skip to main content Skip to page footer

Gender Mainstreaming im ESF Plus

Gender Mainstreaming ist ein Verfahren, mit dem gleichstellungspolitische Analysen, Ziele, Inhalte, Methoden und Ansätze in allen Politikbereichen und auf allen Ebenen geplant, umgesetzt, beobachtet, kontrolliert und evaluiert werden. An diesem Verfahren sollten möglichst viele Personen beteiligt werden, die für die jeweiligen Aufgaben verantwortlich sind.

Gender Mainstreaming kann sowohl in öffentlichen Verwaltungen als auch in Unternehmen umgesetzt werden. Prinzipiell sollte Gender Mainstreaming immer im Einklang mit der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der sozialen Situation entwickelt werden. Umgekehrt sollten Antidiskriminierungsstrategien Geschlecht immer als wichtige Kategorie beinhalten.

Gender Mainstreaming wirkt vor allem im Bundes-ESF als pro-aktive Strategie, durch die das Ziel der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt wird. Sie geht über das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeschriebene Gebot der Nicht-Diskriminierung hinaus und soll Beiträge für die reale Geschlechtergerechtigkeit erwirken.

Der Bundes-ESF verfolgt deshalb eine Doppelstrategie, in der auf der einen Seite spezifische Programme und Projekte für die Gleichstellung direkt und gezielt gefördert werden und auf der anderen Seite alle Programme und Projekte integrierte Beiträge neben den Hautzielen fördern (bereichsübergreifende Grundsätze auf esf.de).

Auch Programme, die nicht in erster Linie auf die Gleichstellung abzielen, sollen also wichtige Beiträge leisten: Dies betrifft zum Beispiel die gerechte Teilhabe der Teilnehmer*innen an der Förderung, Geschlechterparität in Teams bei Projektträgern, gendersensible Methodik und Didaktik in Bildungsmaßnahmen oder die Work-Life-Balance für Mütter und Väter u.v.m.

Im Bundes-ESF wird dieser Doppelansatz nun seit dem Jahr 2000 in der vierten Förderperiode umgesetzt. 2007 wurde ergänzend das Gender Budgeting eingeführt, und seit 2009 beauftragt das BMAS eine Unterstützungsstruktur zur Beratung und Begleitung dieser Aktivitäten. In der jetzigen Förderperiode wird seitens der EU-Kommission auch die thematische Grundlegende Voraussetzung „Nationale Gleichstellungsstrategie“ eingefordert (Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung). Diese Vorkehrungen sichern ein stabiles Fundament zur Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategie im ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 ab.