Skip to main content Skip to page footer

Was ist Diskriminierung?

Entsprechend den Verordnungen der EU zur Umsetzung des ESF Plus müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass während der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Evaluierung und Berichterstattung über die Programme jede Form von Diskriminierung unterbunden wird.

Was bedeutet das aber? Wann wird eigentlich von Diskriminierung gesprochen?

Grundsätzlich wird unter Diskriminierung die Schlechterbehandlung einer Person aufgrund eines personenbezogenen Merkmals verstanden. Hierbei kann es sich um eine Benachteiligung handeln. Jede Form einer weniger günstigen Behandlung ist eine Benachteiligung. Diese muss nicht vorsätzlich oder in böswilliger Absicht passieren, entscheidend ist der nachteilige Effekt.

Diskriminierung umfasst aber auch allgemeine und sexuelle Belästigung. Als allgemeine Belästigung wird nach § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstanden, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG geschützten personenbezogenen Merkmal in Zusammenhang stehen, „bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Sexuelle Belästigungen ist unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt.

Eine Schlechterbehandlung kann als unmittelbare Diskriminierung entweder von bestimmten Personen ausgehen, die andere diskriminieren. Sie kann aber auch Ergebnis von benachteiligenden Strukturen sein (mittelbare Diskriminierung).

Umgekehrt handelt es sich aber nicht um eine Diskriminierung, wenn Menschen, die wegen eines bestimmten Merkmals diskriminiert werden, gezielt gefördert werden, um den durch die Diskriminierung entstandenen Schaden zu kompensieren oder um zu seiner Überwindung beizutragen. Im AGG werden solche Förderungen als positive Maßnahmen bezeichnet.

Menschen werden vielfach nicht nur wegen eines Merkmals diskriminiert, sondern wegen mehrerer Merkmale. So können beispielsweise Frauen mit Behinderungen potenziell sowohl aufgrund des Geschlechts als auch der Behinderung, geflüchtete Transpersonen sowohl aufgrund der ethnischen Herkunft als auch der Geschlechtsidentität oder jüngere Muslima sowohl aufgrund des Alters als auch des Geschlechts und der Religion diskriminiert sein. Hier jeweils die einzelnen Diskriminierungserfahrungen aber auch die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Merkmalen im Blick zu behalten wird als Intersektionalität bezeichnet.