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Gleichstellung der Geschlechter

Die Begriffe Gleichstellung der Geschlechter oder Gleichstellung von Frauen und Männern umfassen eine Vielzahl von gesellschaftspolitischen Zielen, die eine Gemeinsamkeit haben: Sie adressieren Ungleichheit, Diskriminierungstatbestände, ungerechte Phänomene und Ausgrenzungen von Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Demokratien weltweit und in der Europäischen Union haben es sich zum Ziel gesetzt, die bestehenden Ungerechtigkeiten abzubauen und somit eine gerechte, egalitäre Gesellschaft zu entwickeln.

Unter dem Dach der Gleichstellung der Geschlechter finden sich deshalb Themen wie die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Abbau von Geschlechterstereotypen in schulischer und beruflicher Bildung, gerechte Lohn- und Gehaltszahlungen durch gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit, aber auch die Angleichung von Lohnstrukturen, eine ausgewogene Care-Arbeit und ganz besonders die existenzsichernde Beschäftigung von Frauen.

Männer waren in den vergangenen Jahren nicht nur Gegenstand gleichstellungspolitischer Maßnahmen (z.B. mehr Männer für frauendominierte Berufe zu gewinnen), sondern zunehmend auch aktiv in der feministischen und gleichstellungspolitischen Arbeit anzutreffen.

Seit Mitte der 1990er Jahre hat die Gleichstellung der Geschlechter einen hohen Stellenwert im Europäischen Sozialfonds. Durch den ESF wurden und werden in seltener Konstanz gleichstellungspolitische Programme und Projekte gefördert. Innerhalb des Bundes-ESF finden sich zudem Aktivitäten, die EU-weit hohen Modell-Charakter besitzen. Angeregt durch die EU-Gleichstellungspolitik, verbunden mit der deutschen Gleichstellungsstrategie, adressiert der ESF Plus strukturelle Ungleichheiten und Diskriminierung ebenso wie die geschlechtergerechte Partizipation an den Fördermitteln.