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Beispiel Guter Praxis: EhAP Plus

Förderrichtlinie sieht Förderung von Sensibilisierungs-Workshops vor

Im Programm EhAP Plus ist die Sensibilisierung von öffentlichen Verwaltungen und Hilfesystemen u.a. durch interkulturelle Workshops zu Antidiskriminierung und Antiziganismus eines von drei Einzelzielen. Dies wird durch Evaluationsergebnisse aus dem Vorgängerprogramm argumentativ begründet und durch einen Leitfaden unterstützt.

Steckbrief

Insitution Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Programm EhAP Plus − Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen

Förderperiode 2021 – 2027

Querschnittsthema Antidiskriminierung

Förderschwerpunkt Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen

Quellen/Dokumente Förderrichtlinie EhAP Plus
Leitfaden Antidiskriminierungs-Workshops
Evaluation EhAP (Förderperiode 2014 - 2020)

Kontakt Elisabeth van der Linde (BMAS, Referat EF2)
E-Mail

Um welche Herausforderung geht es?

Mit dem Programm EhAP Plus sollen die Lebenssituation und die soziale Eingliederung besonders benachteiligter neuzugewanderter Unionsbürger*innen und von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Kindern verbessert werden. Ziel der Förderung ist es, die akute Lebenssituation und die soziale Eingliederung dieser Gruppen durch eine verstärkte Inanspruchnahme von Hilfsangeboten zu verbessern. Negative Einstellungen und antiziganistische Vorurteile erschweren bei den Zielgruppen von EhAP Plus den Zugang zu Hilfesystemen. Eine Abwärtsspirale in der Ausgrenzung droht sich zu verfestigen.

Was wird gemacht?

In der EhAP Plus-Richtlinie ist neben der Beratung und Begleitung ein drittes Ziel der Förderung genannt: Die Sensibilisierung und Schulung von öffentlichen Einrichtungen und Hilfeeinrichtungen. Bei den Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen soll es um Informationen zu den Lebenslagen und Bedürfnissen der Zielgruppen und um Sensibilisierung für die Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung gehen. Antragstellenden wurde zur Erarbeitung einer Interessenbekundung ein in der letzten Förderperiode entwickelter Leitfaden zur Vorbereitung von Antidiskriminierungs-Workshops zur Verfügung gestellt.

In den FAQs zur Interessenbekundung wird zudem klargestellt, dass Honorarkräfte und sonstiges Personal für solche Schulungen und auch für andere Aufgaben zur Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze eingesetzt werden können. Als Beispiel werden Workshops zur Entwicklung von Genderkompetenz genannt.

Warum ist das Gute Praxis?

Gender-Trainings, Antidiskriminierungs-Trainings oder interkultureller Kompetenzerwerb wurden im Europäischen Sozialfonds bereits gefördert, allerdings nicht regelhaft. Zumeist handelt es sich um einmalige 1-2-tägige Workshops, in denen die Teilnehmenden über Diskriminierungen sensibilisiert und über Hintergründe informiert werden und ein Austausch über eigene stereotype Auffassungen hergestellt wird.

Das Besondere bei EhAP Plus ist, dass

  • die Sensibilisierung ein eigenständiges Ziel in der Richtlinie ist
  • für wenig erfahrene Akteur*innen ein Leitfaden für die Umsetzung von Trainings zur Verfügung gestellt wird und
  • im Rahmen der programmspezifischen Evaluation die Antidiskriminierungs-Workshops in EhaP Plus im Rahmen der letzten Förderperiode untersucht und reflektiert wurden. Wichtige Erkenntnisse wurden in der jetzigen Förderperiode eingespeist.

 

Durch die Verankerung in der Richtlinie können die Workshops in dieser Förderperiode von Beginn an in die Projektkonzeption integriert werden und Antragstellende werden explizit darauf hingewiesen, dass solche Aktivitäten erwünscht und förderfähig sind. Ein weiterer Vorteil der Verankerung in der Richtlinie ist, dass so Projektträger bereits bei der Vorbereitung der Antragstellung ihren Kooperationspartnern (z.B. Behörden und Ämtern oder Trägern der Wohlfahrtspflege) den großen Stellenwert von Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung zu Antidiskriminierung im Programm gut verdeutlichen können.

Die gute Praxis dieser Sensibilisierungs-Workshops zeichnet sich insgesamt durch ihre kohärente Einbettung in die Zielsetzung und Logik des Programmes aus. Diskriminierungsrisiken werden in der Richtlinie analysiert und erläutert, Lösungen unterbreitet und Akteur*innen in allen Bereichen mit einbezogen bzw. adressiert.

Was ist für den Transfer zu beachten?

Eine „Gute Praxis“ bei Qualifizierungen und Sensibilisierungs-Workshops zeichnet sich dadurch aus, dass

  • die Inhalte der Trainings auf der Basis von konkreten Praxiserfahrungen von Teilnehmenden (Beispiele aus Problemsituationen im Alltagshandeln) entwickelt werden,
  • die Inhalte von Trainings intersektional (Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Beeinträchtigungen, sexuelle Orientierung) konzipiert werden,
  • die Partizipation aller am Projekt beteiligter Personen ermöglicht wird und zugleich
  • sollte Wissen über Diskriminierung und die Funktionsweisen von Stereotypisierungen vermittelt werden.

Gute Praxis zum Download

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